2. Zutritt zur Veranstaltung
a) Zutritt oder Einlass erhält jeder, der eine rechtmäßig erworbene und für die Veranstaltung gültige Eintrittskarte oder erkenn-/scanbare Online-Tickets auf Verlangen des Veranstalters oder des durch diesen beauftragten Personals vorweisen kann und zu den vorgegebenen Einlasszeiten kommt.
b) Zutritt oder Einlass zu Veranstaltungen auf Einladung erhält jeder, der eine an ihn gerichtete Einladung auf Verlangen des Veranstalters oder des durch diesen beauftragten Personals vorweisen kann und/oder in einer für die jeweilige Veranstaltung relevante Gästeliste aufgeführt ist und zu den vorgegebenen Einlasszeiten kommt.
c) Zutritt oder Einlass zu Veranstaltungen mit freiem Eintritt erhält jeder, der zu den vorgegeben Einlasszeiten
kommt. Ein verspäteter Einlass kann in Konzert-/Programmpausen oder zu
einem anderen vom Veranstalter festgelegten Zeitpunkt erfolgen.
d) Der Veranstalter kann einem Gast den Zutritt verweigern / diesen des Veranstaltungsgeländes verweisen, wenn dieser z.B. gegen Gesetz, Sitten oder Hausordnung verstößt. Das gleiche gilt, wenn der Gast ohne Genehmigung des Veranstalters Film-, Foto-, Tonaufnahmen auf dem Veran- staltungsgelände erstellt.
Während Veranstaltungen wie z.B. Filmvorführungen, Klassikkonzerten,
Kabarettabenden, wird der Gast gebeten Mobiltelefone auszuschalten.
e)
Der Veranstalter hat das Recht Film-, Foto-, Tonaufnahmegeräte zu
verbieten und die entsprechenden Geräte während der Veranstaltung ggf.
kostenpflichtig in Verwahrung zu nehmen. Der Gast erhält in diesem Fall
diese Geräte bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen
zurück. Dem Gast steht jedoch frei, diese Geräte selbst außerhalb des
Veranstaltungsgeländes zu verwahren.
f) Der Veranstalter
ist berechtigt Ton- und Bildaufnahmen von Veranstaltungen vorzunehmen.
Die Gäste dieser Veranstaltungen erklären sich mit eventuell
entstehenden Ton- und Bildaufnahmen ihrer Person und mit einer
Verwertung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder dessen
Beauftragten ohne Anspruch auf Vergütung einverstanden.
Der Veranstalter versichert, dass keine Aufnahmen erfolgen, die in die
Privatsphäre oder Intimsphäre eingreifen, die zu einer Herabsetzung,
Zurschaustellung, Verächtlichmachung, Anprangerung von privaten oder
rechtlichen Personen führen könnte.
g)
Generell ist es dem Gast untersagt, nicht auf dem Veranstaltungsgelände
erworbene Getränke und Speisen mitzubringen. Diese können vom
Einlasspersonal ersatzlos eingezogen werden oder dem Gast kann der
Zutritt verwehrt werden.
h)
Das Mitführen von Waffen aller Art oder Waffen ähnlichen oder als Hieb-
und Stichwaffen verwendbaren Gegenstände ist verboten. Hier gilt
Gleiches wie in Absatz g).
i)
Bei allen aus in den Absätzen a) bis e) und g), h) begründeten Anlässen
nicht gewährter Zutritt zur oder Verlassen der Veranstaltung, hat der
Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.
3. Haftung für Personen- und Sachschäden
a) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die der Veranstalter nicht selbst verschuldet hat.
b) Für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen oder Geld haftet in
keinem Fall der Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf
Schadensersatz.
4. Verlassen der Veranstaltung
a) Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
b) Es besteht bei den meisten Veranstaltungen des VARIA-Service die Möglichkeit sich vor Verlassen des
Veranstaltungsgeländes vom Veranstalter oder durch sein Personal eine
Wiedereintrittslegitimation (Pausenkarte udgl.) ausstellen zu lassen.
Bei Wiedereintritt zur Veranstaltung ist diese unaufgefordert am
Einlass dem Veranstalter oder seinem Personal vorzuweisen. Nur dann ist
der Zutritt zurVeranstaltung möglich. Bei Verlust der
Wiedereintrittslegitimation hat der Veranstalter oder sein Personal das
Recht den Zutritt zu verwehren.
c) Hiervon abweichende Regelungen können durch den Veranstalter getroffen werden.
d) Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes können abgabenpflichtige
Gegenstände (außer 2. Absatz f) und g) ) beim Veranstalter bzw. am
Abgabepunkt abgeholt werden.